BITV 2.1 Grundanforderungen: Verständnis des deutschen Standards für Barrierefreiheit im Web
Juli 22, 2025
Barrierefreiheit
Juli 22, 2025
In Deutschland ist die Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BITV) 2.1 der gesetzliche Standard für digitale Barrierefreiheit. Sie orientiert sich eng an den WCAG 2.1 Level AA Richtlinien und legt klare technische Anforderungen für Websites und digitale Anwendungen im öffentlichen Sektor fest. Was ist BITV 2.1? BITV 2.1 ist die deutsche Verordnung zur Durchsetzung digitaler Barrierefreiheit auf Basis der EU-Web Accessibility Directive. Seit 2019 ist sie rechtlich bindend für: Websites des öffentlichen Sektors Mobile Anwendungen Digital geförderte Dienste auf Bundesebene BITV stellt sicher, dass Menschen mit Behinderungen gleichberechtigten und eigenständigen Zugang zu digitalen Inhalten haben. Kernanforderungen von BITV 2.1 BITV 2.1 übernimmt die Erfolgskriterien der WCAG 2.1 AA und konzentriert sich auf die vier Prinzipien der Barrierefreiheit: Wahrnehmbarkeit (Perceivable), Bedienbarkeit (Operable), Verständlichkeit (Understandable) und Robustheit (Robust) – kurz POUR. Wichtige technische Anforderungen sind: Kontrastverhältnis Mindestens 4,5:1 für normalen Text Mindestens 3:1 für großen Text Tastaturbedienbarkeit Alle Funktionen müssen über die Tastatur bedienbar sein (Tab, Enter, Leertaste) Screenreader-Kompatibilität Verwendung von semantischem HTML, ARIA-Rollen und aussagekräftigen Alt-Texten Skalierbare Schriftarten Mindestschriftgröße: 16px Unterstützung von Zoom bis 200 % ohne Funktionsverlust Klare Struktur Logische Reihenfolge der Überschriften (H1–H6), Listen und Navigation Untertitel und Textalternativen Videos müssen Untertitel enthalten Bilder benötigen beschreibende Alt-Attribute Wer muss BITV 2.1 einhalten? BITV 2.1 ist verpflichtend für: Regierungswebsites und Portale Kommunale digitale Dienste Universitäten, Bibliotheken und Gesundheitsplattformen Mobile Apps, die für den öffentlichen Sektor entwickelt wurden Private Unternehmen werden zur freiwilligen Einhaltung ermutigt, besonders wenn sie öffentlich zugängliche Dienste anbieten. Warum ist die Einhaltung von BITV 2.1 wichtig? Gewährleistung eines gleichberechtigten Zugangs für über 10 Millionen Menschen mit Behinderungen in Deutschland Vermeidung von rechtlichen Konsequenzen und Beschwerden Verbesserung der Nutzererfahrung (UX), SEO und des Markenimages Wie wird die Einhaltung erreicht? Um BITV 2.1 zu erfüllen, müssen Unternehmen und öffentliche Einrichtungen: Ein professionelles Barrierefreiheits-Audit durchführen Technische Mängel basierend auf WCAG 2.1 AA beheben Eine Barrierefreiheitserklärung bereitstellen Die Einhaltung durch regelmäßige Updates und Wartung sicherstellen