Vollständiger Rechtsrahmen 2025

Ab dem 28. Juni 2025 wird das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Deutschland die Barrierefreiheitsverpflichtungen für den privaten Sektor erheblich ausweiten. Dieses Gesetz, in Kombination mit bestehenden EU-Richtlinien und nationalen Vorschriften, schafft einen umfassenden Rechtsrahmen, der digitale Barrierefreiheit für eine breite Palette von Organisationen vorschreibt.

  • Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG): Neues umfassendes Barrierefreiheitsgesetz, das auf den privaten Sektor ausgeweitet wird
  • EU-Webzugänglichkeitsrichtlinie: Mindestanforderungen an Barrierefreiheit in den EU-Mitgliedstaaten
  • BITV 2.0: Deutsche nationale Verordnung zur Umsetzung der WCAG 2.1 AA-Standards
  • EN 301 549: Europäische Norm für Barrierefreiheitsanforderungen an IKT (Informations- und Kommunikationstechnologie)