Darksn GmbH | IT-Lösungen Ludwigsburg, Stuttgart
BITV 2.1 (Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung) ist die deutsche Verordnung zur digitalen Barrierefreiheit. Diese Verordnung verpflichtet öffentliche Stellen und bestimmte private Unternehmen, ihre digitalen Dienste für Menschen mit Behinderungen zugänglich zu machen.
Umfassende Servicepakete für die BITV 2.1-Konformität
Wir bewerten den aktuellen Stand der Barrierefreiheit Ihrer Website umfassend. Dabei analysieren wir die Einhaltung der BITV 2.1 sowohl durch automatisierte Prüfverfahren als auch durch manuelle Tests, um potenzielle Barrieren zuverlässig zu identifizieren.
Wir entwickeln technische Lösungen, die den Anforderungen der BITV 2.1 entsprechen. Durch die nahtlose Integration von Frontend- und Backend-Komponenten stellen wir die vollständige Einhaltung der Barrierefreiheitsstandards sicher.
Optimierte Designlösungen für sehbehinderte Nutzer:innen. Umfassende Maßnahmen für Farbenblinde, Menschen mit Sehschwäche oder vollständiger Blindheit.
Wir gewährleisten vollständige Kompatibilität mit JAWS, NVDA und VoiceOver. Optimierte Navigation und barrierefreier Zugang zu Inhalten für sehbehinderte Nutzer:innen.
Umfassende Tastaturnavigation für Menschen mit motorischen Einschränkungen. Wir ermöglichen den Zugriff auf sämtliche Funktionen ausschließlich über die Tastatur und gewährleisten eine barrierefreie Bedienung ohne Maus.
Umfassende Dokumentation gemäß den Anforderungen der BITV 2.1. Wir erstellen alle erforderlichen Unterlagen, um die rechtliche Konformität und den Nachweis der Barrierefreiheit sicherzustellen.
Wir führen Tests mit Menschen mit Behinderungen unter realen Bedingungen durch und bieten Ihrem Team Schulungen zum Thema digitale Barrierefreiheit an, um ein nachhaltiges Verständnis für inklusive digitale Lösungen zu fördern.
Kontinuierliche Überwachung und Supportleistungen zur Sicherstellung der fortlaufenden Compliance. Wir prüfen neue Inhalte und Aktualisierungen regelmäßig auf Barrierefreiheit, um die Einhaltung der Anforderungen dauerhaft zu gewährleisten.
Erforderliche Checkliste für die Einhaltung der BITV 2.1
Mindestens ein Kontrastverhältnis von 4,5:1 für normalen Text, mindestens 3:1 für großen Text
ErforderlichMindestens 16px Schriftgröße und Unterstützung für 200% Zoom
ErforderlichFarben dürfen nicht allein zur Informationsübertragung verwendet werden
ErforderlichAlle Funktionen müssen über die Tastatur zugänglich sein
ErforderlichDer Tastatur-Fokus-Indikator muss sichtbar sein
ErforderlichLinks zum Überspringen der Navigation auf langen Seiten
EmpfohlenKorrekte Überschriftenstruktur und Verwendung von Landmarken
ErforderlichBeschreibender Alt-Text für visuelle Inhalte
ErforderlichARIA-Labels und Rollen nach Bedarf
EmpfohlenKorrekte Beschriftung für alle Formularfelder
ErforderlichBarrierefreie Fehlermeldungen und Korrekturhinweise
ErforderlichBenutzer müssen vor Zeitüberschreitung gewarnt werden
EmpfohlenUntertitel oder Transkripte für Videoinhalte
ErforderlichBenutzer müssen Animationen anhalten können
EmpfohlenPDF-Dateien müssen barrierefrei sein
ErforderlichDie auf dieser Website bereitgestellten Informationen dienen ausschließlich allgemeinen Informationszwecken. Obwohl wir uns bemühen, genaue und aktuelle Informationen zu Barrierefreiheitsanforderungen und gesetzlicher Konformität bereitzustellen, übernehmen wir keine rechtliche Verantwortung oder Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Eignung dieser Informationen für bestimmte Zwecke.
Wir empfehlen dringend, sich für konkrete rechtliche Fragen zu Barrierefreiheit, gesetzlichen Anforderungen und regulatorischen Verpflichtungen an qualifizierte Rechtsberater zu wenden. Unsere Dienstleistungen werden „wie besehen“ ohne jegliche ausdrückliche oder stillschweigende Gewährleistung bereitgestellt.
Durch die Nutzung unserer Dienstleistungen erkennen Sie an, dass DARKSN nicht für rechtliche Konsequenzen, Bußgelder oder Schäden haftet, die sich aus der Nichteinhaltung von Barrierefreiheitsgesetzen oder -vorschriften ergeben können.